Öffentliche Akteure und Organisationen

Der Auftrag, im Sinne des EZA-Gesetzes 2003 Entwicklungszusammenarbeit zu leisten, richtet sich grundsätzlich an alle österreichischen Bundesministerien und öffentlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden. 

In Erfüllung der ihnen gemäß Bundesministeriengesetz übertragenen Aufgaben sind folgende Ministerien und Einrichtungen für die Finanzierung und Abwicklung des Großteils der öffentlichen österreichischen Entwicklungshilfeleistungen zuständig:

Die Austrian Development Agency wickelt die Programme und Projekte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit über ihre insgesamt 11 Auslandsbüros ("Koordinationsbüros – KoBüs") in den Schwerpunktländern und -regionen ab. Auch die von der ADA eingeworbenen Drittmittel z.B. der EU werden auf diese Weise umgesetzt. 

Die Österreichische Entwicklungsbank verbindet kommerzielle Finanzierungen mit Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist die Unterstützung und Förderung der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern. 

  • Bundesländer

Die österreichischen Bundesländer tragen mit öffentlichen Mitteln zur Entwicklungszusammenarbeit bei. Über die Koordinierungsstelle der Bundesländer wird die Abstimmung mit der EZA des Bundes sichergestellt.

Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung

Verantwortliche für die Entwicklungszusammenarbeit in den Bundesländern Österreichs

  • Steiermark
  • Vorarlberg
  • Wien

 für eine kurze Beschreibung des Zugangs zu Quellen siehe Beil 2014

  • Beirat für Entwicklungspolitik

§ 21 des EZA-G 2003 (Fassung vom 25.07.2024) sieht zum Zwecke der Beratung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in allen ihm obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik die Einrichtung eines "Beirats für Entwicklungspolitik" vor. Für eine kurze Darstellung und Hinweise auf Quellen im Staatsarchiv siehe Kessler 2015b