Öffentliche Akteure und Organisationen
Der Auftrag, im Sinne des EZA-Gesetzes 2003 Entwicklungszusammenarbeit zu leisten, richtet sich grundsätzlich an alle österreichischen Bundesministerien und öffentlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden.
In Erfüllung der ihnen gemäß Bundesministeriengesetz übertragenen Aufgaben sind folgende Ministerien und Einrichtungen für die Finanzierung und Abwicklung des Großteils der öffentlichen österreichischen Entwicklungshilfeleistungen zuständig:
- Bundesministerium für Finanzen - BMF
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung - BMBWF
- Bundesministerium für Inneres - BMI
- Bundeskanzleramt - BKA
- Bundesministerium für Landesverteidigung - BMLV
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft - BMAW
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - BMSGPK
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - BMK
- Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport - BMKÖS
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft - BML
- Eine Liste aller aktuellen Bundesministerien finden Sie hier.
Die Austrian Development Agency wickelt die Programme und Projekte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit über ihre insgesamt 11 Auslandsbüros ("Koordinationsbüros – KoBüs") in den Schwerpunktländern und -regionen ab. Auch die von der ADA eingeworbenen Drittmittel z.B. der EU werden auf diese Weise umgesetzt.
Die Österreichische Entwicklungsbank verbindet kommerzielle Finanzierungen mit Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist die Unterstützung und Förderung der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern.
- Bundesländer
Die österreichischen Bundesländer tragen mit öffentlichen Mitteln zur Entwicklungszusammenarbeit bei. Über die Koordinierungsstelle der Bundesländer wird die Abstimmung mit der EZA des Bundes sichergestellt.
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung
Verantwortliche für die Entwicklungszusammenarbeit in den Bundesländern Österreichs
- Burgenland
- Niederösterreich
- Oberösterreich
Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich (EZA)
Entwicklungszusammenarbeit und Internationale Hilfsmaßnahmen in Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Tirol
- Vorarlberg
- Wien
- Parlament
für eine kurze Beschreibung des Zugangs zu Quellen siehe Beil 2014
- Beirat für Entwicklungspolitik
§ 21 des EZA-G 2003 (Fassung vom 25.07.2024) sieht zum Zwecke der Beratung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in allen ihm obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik die Einrichtung eines "Beirats für Entwicklungspolitik" vor. Für eine kurze Darstellung und Hinweise auf Quellen im Staatsarchiv siehe Kessler 2015b