Öffentliche Akteure und Organisationen
Der Auftrag, im Sinne des EZA-Gesetzes 2003 (Fassung vom 09.05.2025) Entwicklungszusammenarbeit zu leisten, richtet sich grundsätzlich an alle österreichischen Bundesministerien und öffentlichen Einrichtungen in Bund, Ländern und Gemeinden.
In Erfüllung der ihnen gemäß Bundesministeriengesetz übertragenen Aufgaben sind folgende Ministerien und Einrichtungen für die Finanzierung und Abwicklung des Großteils der öffentlichen österreichischen Entwicklungshilfeleistungen zuständig:
- Bundesministerium für Finanzen - BMF
- Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten - BMEIA
- Bundesministerium für Bildung - BMB
- Bundesministerium für Inneres - BMI
- Bundeskanzleramt - BKA
- Bundesministerium für Landesverteidigung - BMLV
- Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz - BMASGPK
- Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung - BMFWF
- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft - BMLUK
- Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport - BMWKMS
- Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur - BMIMI
- Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus - BMWET
- Eine Liste aller aktuellen Bundesministerien finden Sie hier.
Die Austrian Development Agency wickelt die Programme und Projekte der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit über ihre insgesamt 11 Auslandsbüros ("Koordinationsbüros – KoBüs") in den Schwerpunktländern und -regionen ab. Auch die von der ADA eingeworbenen Drittmittel z.B. der EU werden auf diese Weise umgesetzt.
Die Österreichische Entwicklungsbank verbindet kommerzielle Finanzierungen mit Anliegen der Entwicklungszusammenarbeit. Ziel ist die Unterstützung und Förderung der Privatwirtschaft in Entwicklungsländern.
- Bundesländer
Die österreichischen Bundesländer tragen mit öffentlichen Mitteln zur Entwicklungszusammenarbeit bei. Über die Koordinierungsstelle der Bundesländer wird die Abstimmung mit der EZA des Bundes sichergestellt.
Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung
- Burgenland
- Niederösterreich
- Oberösterreich
Entwicklungszusammenarbeit in Oberösterreich (EZA)
Entwicklungszusammenarbeit und Internationale Hilfsmaßnahmen in Oberösterreich
- Salzburg
- Steiermark
- Vorarlberg
- Wien
- Parlament
für eine kurze Beschreibung des Zugangs zu Quellen siehe Beil 2014
- Beirat für Entwicklungspolitik
§ 21 des EZA-G 2003 (Fassung vom 09.05.2025) sieht zum Zwecke der Beratung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten in allen ihm obliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik die Einrichtung eines "Beirats für Entwicklungspolitik" vor. Für eine kurze Darstellung und Hinweise auf Quellen im Staatsarchiv siehe Kessler 2015b.